Gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) obliegt die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentumsanlage prinzipiell den Eigentümern selbst. Die Wohnungseigentümerversammlung als hierfür eingesetztes Organ bringt den Grundsatz der Selbstverwaltung zum Ausdruck.
Eine ordnungsgemäße und effiziente Verwaltung ist in der Praxis freilich nicht denkbar ohne ein weiteres ausführendes Organ – dem Verwalter. Nach § 20 WEG kann deshalb die Bestellung eines Verwalters nicht ausgeschlossen werden
In Mietshäusern ist wesentliches Vermögen des Eigentümers gebunden – Missmanagement in der Bewirtschaftung kann zu finanziellen Verlusten durch Schäden am Objekt oder Nutzungsausfällen führen.
Instandhaltung, Wertentwicklung, Kostenkontrolle, Mietgestaltung, optimale Wohnungsbelegung u.a. – erst, wenn all diesen Aspekten Rechnung getragen wird, ist eine langfristige Rentabilität gesichert.
Als Immobilieneigentümer oder als Kapitalanleger im Bereich von Immobilien müssen Sie frühzeitig nachhaltige Strategien für Ihr Immobilieninvestment festlegen. Als Ihr Ansprechpartner können wir Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten und auf Ihre Verhältnisse zugeschnittene Strategien vorstellen. Etwaige Gesichtspunkte der Immobilienbesteuerung (bei Kauf, Verkauf und die laufende Besteuerung) werden erörtert und Ihr Gespräch mit Ihrem steuerlichen Berater zielführend vorbereitet.
Unser Beratungsschwerpunkt liegt in erster Linie im Bereich von Wohnimmobilien, die gekauft und über mehrere Jahre im Privatvermögen vermietet werden (Kaufen-und-Halten-Investments)