WEG - Verwaltung

Ihre Verpflichtung

Gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) obliegt die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentumsanlage prinzipiell den Eigentümern selbst. Die Wohnungseigentümerversammlung als hierfür eingesetztes Organ bringt den Grundsatz der Selbstverwaltung zum Ausdruck.

 

Eine ordnungsgemäße und effiziente Verwaltung ist in der Praxis freilich nicht denkbar ohne ein weiteres ausführendes Organ – den Verwalter. Nach § 20 WEG kann deshalb die Bestellung eines Verwalters nicht ausgeschlossen werden.


Unsere Leistungen / Aufgaben im Einzelnen

 

(A)        Gemeinschaftseigentum

 1.        Wirtschaftsplan

 Wir erstellen einen Wirtschaftsplan je Wirtschaftsjahr einschl. Ausweis der Verteilung je Kosten/Einnahmeart in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gem. § 28 WEG je Sonder-/Teileigentum.

 2.        Jahresabrechnung

·       Jahresabrechnung

Wir erstellen eine jährliche Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Abrechnungszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum und eventuellen Sondernutzungsrechten auf Basis der in der Gemeinschaftsordnung oder sonstigen, durch Vereinbarung/Beschlussfassung der Wohnungseigentümer bestimmten Verteilerschlüssel.

·       Zinsen

Die Jahresabrechnung weist neben den Zinseinnahmen die von dem Kreditinstitut an den Fiskus abgeführte Kapitalertragsteuer aus sowie die hiervon auf die Einheiten entfallenden Anteile.

·       Instandhaltungsrücklage

Die Jahresabrechnung weist die Entwicklung der Instandhaltungsrücklage aus.

·       Kontenplan/Status

Der Status enthält die Angaben über Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Eigentümern und Dritten sowie über die Kontenstände der Gemeinschaft zu Beginn und zum Ende des Abrechnungsjahrs.

·       Einsicht in Unterlagen der Abrechnung

3.        Eigentümerversammlung und Niederschrift

 ·       Eigentümerversammlung

 Die Durchführung der ordentlichen Eigentümerversammlung nach Abschluss des Wirtschaftsjahrs,

 ·       Vorsitz und Niederschrift

 Sofern die Versammlung nichts Anderes beschließt, führt der Verwalter den Vorsitz in der Eigentümerversammlung und sorgt für eine ordnungsmäßige Niederschrift der Beschlüsse.

·       Beschluss-Sammlung

Wir führen die Beschluss-Sammlung gem. § 24 Abs. 7 WEG.

 4.        Hausordnung

Wir sorgen für die Durchführung der beschlossenen Haus-/Nutzungsordnungen.  

5.        Überwachen der Verträge der Gemeinschaft

Wir betreuen und überwachen die Leistungen der Vertragspartner der Gemeinschaft und schließen  nach Maßgabe der Beschlüsse, der Gemeinschaftsordnung und der Gesetze die notwendigen Versicherungen für die Gemeinschaft ab und überprüfen die Versicherungssummen, 

6.        Geldverwaltung

Wir legen bei entsprechende Legitimation/Übertragung der finanziellen Obliegenheiten die gemeinschaftlichen Gelder auf Giro- und Anlagekonten bei einer deutschen Bank, Genossenschaftsbank oder Sparkasse nach ihrer Wahl getrennt von unserem Vermögen und dem anderer Gemeinschaften an. Wir führen die Konten unter dem Namen der Gemeinschaft. Wir verwalten die Gelder nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns.

 7.        Rechnungskontrolle und -anweisung

Wir führen die rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen, Hauswart- und Bargeldkassen durch.

 8.        Buchführung

Wir richten eine übersichtliche, kaufmännisch ordnungsgemäß geführte Buchhaltung im Vertragszeitraum, getrennt von derjenigen für andere Gemeinschaften ein. Diese beinhaltet insbesondere:

·        das Führen und Abrechnen von

·       Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum;

·       Einnahmekonten für Erträge;

·       Ausgabekonten je Kostenart (ohne Ausweis der Mehrwertsteuer);

·       Rücklagekonten einschließlich Anlage der Mittel;

·       Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne Steuerberatungsleistung);

·       Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge;

·       das Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und Abrechnungsergebnisse;

·       das Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlung;

·       die Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, dass Melden der Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen, das Buchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum in die Einzel-/Jahresabrechnung.

 9.        Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum

Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, nehmen wir eine technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch jährliche Begehung der Wohnanlage neben Zwischenprüfungen und Ortsterminen vor.  

10.    Abwicklung von Schadensfällen

Wir geben  Empfehlungen bei der Auswahl technischer Lösungen und wirken bei den Preisverhandlungen und der Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum mit. Wir klären die  Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum und geben  Empfehlungen an die Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und -beseitigung.

11.    Instandhaltung und Instandsetzung

Wir leiten die im Rahmen ordnungsgemäßer Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums erforderlichen Maßnahmen ein, holen ggf. mehrere Kostenvoranschläge ein und stimmen den Umfang der Maßnahmen mit dem Beirat/den Wohnungseigentümern ab.  Bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum übernehmen wir die Schadensmeldung an die

 12.    Allgemeine Leistungen

Wir führen den Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, für gemeinschaftliche Belange, in dem Umfange wie wir von Ihnen ermächtigt werden

  

(B)        Sondereigentumsverwaltung für Kapitalanleger

 13.    Forderungsmanagement und juristische Betreuung,

 14.    Überwachung von Zahlungseingängen der Mieter,

 15.    Abrechnungen über die Mieterträge und Auszahlung der Überschüsse,

 16.    Mieterhöhungen  Regelmäßige Überprüfung von Mieterhöhungspotentialen unter Berücksichtigung des marktgerechten und gesetzlichen Rahmens,

17.    Erstellen von Mieterhöhungsschreiben und Versand an die Mieter,

18.    Beibringung ggf. erforderlicher Zustimmungen seitens der Mieter,

19.    Mieterbetreuung und Vertretung des Eigentümers gegenüber Mietern und sonstigen Dritten,

 20.    Abwicklung sämtlicher Korrespondenz mit Mietern und sonstigen Dritten (per Schreiben, Telefon, E-Mail oder im persönlichen Gespräch),

21.    Führung und Überwachung von Mieterkonten,

22.    Kündigung und Vermietung und Kündigungsbearbeitung,

23.    Wohnungsabnahmen mit Erstellung eines rechtssicheren Abnahmeprotokolls,

24.    Kautionsabrechnung,

25.    Auswahl geeigneter Mieter,

26.    Erstellung, Abschluss und Verlängerung von Mietverträgen,

27.    Wohnungsübergaben mit Erstellung eines rechtssicheren Übergabeprotokolls,

28.    Analyse von Leerstandsgründen und Ableitung von Maßnahmen zur Leerstandsbeseitigung,

29.    Ermitteln marktgerechter Mietpreise.